AGB

Geltungsbereich, Struktur

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche bestehende und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber einerseits und der hmp & rs real estate GmbH (nachfolgend “hmp&rs“) anderseits. Sie sind damit Grundlage für Inhalt und Ausübung der Rechte und Pflichten dieser Verträge, welche auch die konkreten Aufträge und Aufgaben der hmp&rs festlegen. Es handelt sich dabei um Mandats- , Verwaltungs-, Buchführung-, Geschäftsführung-, Treuhand- und Domizilhalter-verträge oder Gründungsaufträge.

Diese besonderen Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Widersprüchen vor.

Falls es sich beim Auftraggeber um mehrere natürliche und/oder juristische Personen handelt, begründen diese eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. Schweiz. Obligationsrecht (OR), soweit nichts anderes zwischen dem Auftraggeber und hmp&rs vereinbart wird.

Instruktion/Pflichten HMP & RS

hmp&rs handelt im Rahmen ihrer Aufträge als Treuhänderin, Verwalterin oder anderweitig Beauftragte ausschliesslich nach den schriftlichen Instruktionen des Auftraggebers oder der von diesem als instruktionsberechtigt bezeichneten Personen, jedoch stets innerhalb der Schranken, die ihr das Gesetz, die guten Sitten und ihre berufliche Stellung setzen. Jede vom Auftraggeber als instruktionsberechtigt bezeichnete Person hat ihre Unterschrift bei der hmp&rs zu deponieren.

Instruktionen sind der hmp&rs schriftlich zu erteilen und zwar so rechtzeitig, dass sie durch hmp&rs während der üblichen Arbeitszeiten ausgeführt werden können. Bei widersprüchlichen Instruktionen liegt keine Instruktion vor, bis der Widerspruch beseitigt ist.

hmp&rs kann, muss aber nicht, auf in anderer Form erteilte Instruktionen (Fax, Telefon, Email, etc.) hin handeln. Diese sind jedoch, wenn es hmp&rs verlangt, schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber trägt das Risiko fehlerhafter oder gefälschter Übermittlung von Instruktionen und er hält hmp&rs von Schadenersatzansprüchen frei. Es sei hier darauf hingewiesen, dass Email ein unzuverlässiges Kommunikationsmittel ist und hmp&rs für Schäden resultierend aus verspäteter oder fehlerhafter Emailübertragung nicht aufkommt. Kontaktiert der Auftraggeber hmp&rs per Email, so ermächtigt er hmp&rs dazu, ihn auch per Email kontaktieren zu können.

In dringenden Fällen oder bei rein administrativen Arbeiten ist hmp&rs berechtigt, nicht aber verpflichtet, von sich aus Massnahmen zu ergreifen, die den mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich Rechnung tragen. hmp&rs hat das Recht Stellvertreter zu ernennen.

Zur Einleitung von (und/oder Teilnahme an) Rechtsverfahren irgendwelcher Art ist hmp&rs nur mit entsprechender Ermächtigung und vorherigem schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers verpflichtet.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, hmp&rs sämtliche Belege, Unterlagen, Auszüge, Angaben und Informationen, die für die Ausübung des Auftrags sowie die Erfüllung der gesetzlichen oder anderen Pflichten notwendig sind, rechtzeitig und lückenlos zur Verfügung zu stellen.

hmp&rs übernimmt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – keinerlei Beratungsaufgaben und haftet nicht für Steuerfolgen oder andere Folgen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ausscheidung geschäftlicher/privater Aufwendungen selber vorzunehmen. Sind Aufwendungen sowohl geschäftlicher wie auch privater Natur, hat der Auftraggeber dies der hmp&rs unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Haftung

hmp&rs ist von jeder Haftung befreit, soweit sie nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach besonderen Vereinbarungen handelt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden gegen hmp&rs gerichteten Anspruch und für jede gegen diese eingeleitete Klage einzustehen und hmp&rs in vollem Umfang schadlos zu halten für jeden Schaden oder Nachteil, welcher der hmp&rs aus irgendeinem Grund, jedoch mit Ausnahme von absichtlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, aus ihrer Auftragserfüllung entstehen könnte. Für das Handeln von Bevollmächtigten, die vom Auftraggeber ohne Wissen und/oder gegen den Willen von hmp&rs bestellt werden, haftet hmp&rs nicht.

Der Auftraggeber haftet für die bestehenden und/oder künftigen Verbindlichkeiten sowie sämtlichen Schaden, den hmp&rs in Erfüllung ihrer Pflichten und in Ausführung von deren Instruktionen erleidet. hmp&rs ist berechtigt, die voraussichtlichen Kosten eines allfälligen gegen sie gerichteten Verfahrens vorschüssig zu beziehen. Im Zweifelsfalle legt hmp&rs die Höhe des Vorschusses fest.

Verrechnungs- und Abtretungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gegenforderungen mit Ansprüchen von hmp&rs zu verrechnen oder abzutreten oder andere Rechte aus den Vertragsverhältnissen mit hmp&rs auf Dritte zu Übertragen.

Beendigung

Jedes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Tod, Konkurs und Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers beendigen das Vertragsverhältnis nicht. Die Ansprüche von hmp&rs bleiben vorbehalten.

Aktenaufbewahrung

hmp&rs ist berechtigt, sämtliche Akten des Auftraggebers, die diesem nicht ausgeliefert worden sind und sich in ihrem Besitz befinden, nach 10 Jahren zu vernichten, ohne den Auftraggeber darüber nochmals orientieren zu müssen.

Informationspflichten

Der Auftraggeber ist sich bewusst und ausdrücklich damit einverstanden, dass hmp&rs aufgrund aktueller und künftig geltenden Vorschriften, Auflagen, Gesetzen usw. verpflichtet ist, Daten über den Auftraggeber und über mögliche wirtschaftlich Berechtigte, deren persönliches, berufliches und finanzielles Umfeld, die Herkunft der Vermögenswerte und die Art und den Hintergrund der Geschäfte sowie eine Kopie der Identifikationspapiere den Behörden vorzulegen.

Falls im Rahmen des Auftrages die Zusammenarbeit mit Banken und/oder weiteren Finanzintermediären erforderlich ist, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass diesen Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten sowie den Vertragspartner und die weiteren soeben genannten Informationen auf Verlangen offen zu legen sind.

Änderungen, Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und hmp&rs und dieses Formvorbehaltes selbst bedürfen der Schriftform. hmp&rs ist aber berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er diese nicht innert 30 Tagen nach Datum des Versands oder gegebenenfalls nach Datum der persönlichen Übergabe (Zustellung) der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnt.

Allgemeines

Sofern hmp&rs aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung in irgendeinem Land verpflichtet ist, Aussagen oder Mitteilungen, insbesondere zum Auftraggeber, zu Stand, Herkunft und Anlage von dessen Vermögen oder Einkommen zu machen, ist hmp&rs vom Auftraggeber hiermit ausdrücklich von jeglicher Geheimhaltungspflicht entbunden.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich/ Schweiz.